Zertifizierte Bauschadensgutachten in Bubsheim
Gerd Hirning

Mobil: 0175 6784442


Immobiliengutachter und Bausachverständiger
Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012
Bauschadensgutachten für Privat- und Geschäftskunden
Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehler
Feststellung, Beweissicherung, Aufklärung
Echtes Praxiswissen als Handwerksmeister
Lokalexpertise in Bubsheim
Kurzfristige Besichtigungstermine
Mehr als 27 Jahre Erfahrung


    Bauschadensgutachten in Bubsheim - Was ist ein Bauschadensgutachten?


    E in Bauschadensgutachten dokumentiert offensichtliche sowie verdeckte Mängel und Schäden bei Privat- oder Gewerbeimmobilien in Bubsheim. Diese werden von einem zertifizierten Immobiliensachverständiger in Bubsheim festgestellt und fachmännisch bewertet. Dabei stellt der Gutachter den Umfang der Mängel und die Höhe des resultierenden Sachschadens fest.

    Des Weiteren klärt der Bauschadensgutachter in Bubsheim die Grundsatzfrage, ob ein Baumangel oder ein Bauschaden vorliegt.

    Ein Bauschadensgutachten wird in Bubsheim erstellt zur Feststellung eines Schadensfalles, zur Beweissicherung oder zur Aufklärung des Bauschadens.


    Welche Schäden werden in einem Bauschadensgutachten dokumentiert?


    Es werden Mängel dokumentiert und bewertet, die durch unsachgemäße Ausführung von Gewerken entstanden sind und dem Auftraggeber einen finanziellen Schaden verursachen. Am offensichtlichsten sind beispielsweise Schimmel und Feuchteschäden. Wobei gerade die Ursachen für diese Mängel nicht immer offen zu Tage treten. Sie können in Bubsheim sowohl aus der Bausubstanz selbst herrühren wie aus Undichtigkeiten durch unsachgemäße Verarbeitung. Des Weiteren aus unsachgemäßer Nutzung des Gewerkes.

    Auch Risse sind häufig vorkommende Mängel, die sowohl auf Ursache wie Schadensumfang eingeschätzt werden müssen. Dafür bedarf es gutachterliches Können und fundiertes Sachwissen ebenso wie langjährige Erfahrung rund um Immobilien. Nur so kann ein umfassendes und aussagekräftiges Gutachten angefertigt werden, das auch vor Gerichten und Versicherungen Bestand hat.

    Die Ursachen von Bausachschäden herauszufinden, ist maßgeblich für die korrekte Einschätzung der Schadenshöhe und eine Immobilienbewertung in Bubsheim. Sie ist ebenso maßgeblich für die Klärung der Kostenübernahme zur Behebung des Schadens bzw. Mangels.


    Was kann von einem Bausachverständigen in Bubsheim bewertet werden?


    • Funktionsmängel, zum Beispiel bei Fenstern und Türen.
    • Mängel, die durch unsachgemäßes Handwerk in Bubsheim entstanden sind.
    • Raumklimawerte, die durch mangelhafte oder falsche Isolierung negativ beeinflusst werden.
    • Wärmebrücken bzw. Wärmeverluste, durch mangelhafte Isolierungsarbeiten.
    • Generell optische Mängel, verursacht durch ungenaues oder unsachgemäßes Arbeiten.

    Grundsätzliches zum Bauschadensgutachten in Bubsheim


    Baumängel bzw. -schäden in Bubsheim können in der Bauphase und auch zu einem späteren Zeitpunkt entstehen. Ich schaue mir in Bubsheim als Bausachverständiger eine Immobilie vom Keller bis zum Dach an. Wo notwendig werden spezielle Messgeräte eingesetzt.


    Wofür brauche ich einen Immobiliensachverständigen in Bubsheim?


    Schäden an Immobilien verursachen schnell hohe Sanierungskosten und schmälern teils einschneidend den Wert einer Immobilie in Bubsheim. Spätestens bei einem eingetretenen Versicherungsfall, einer Wertermittlung für das Finanzamt in Bubsheim oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss ein zertifiziertes Bauschadensgutachten vorliegen, um eine korrekte Festsetzung des Schadenswertes vornehmen zu können.

    In der Regel beinhaltet ein Schadensgutachten auch ein Sanierungskonzept.

    Meine zertifizierten Bauschadensgutachten werden u.a.

    • bei Versicherungsfällen erforderlich, damit über den Umfang der Versicherungsleistung rechtssicher entschieden werden kann.
    • von Gerichten bei Schadensersatzansprüchen gefordert.

    Wer beauftragt in Bubsheim einen Bausachverständigen?


    Meine Auftraggeber in Bubsheim sind Bauherren, Bauträger, Immobilienkäufer während einer Kaufberatung, Gewerbetreibende und Gerichte sowie Versicherungen. Aber auch Mieter, Banken und Wohnungsbaugesellschaften.

    So entstehen je nach Anforderung:

    • Privatgutachten
    • Schiedsgutachten
    • Versicherungsgutachten
    • Gerichtsgutachten
    • Gutachten zur Beweissicherung
    • Bauzustandsdokumentationen

    Wenn Sie zusätzlich in Bubsheim ein Verkehrswertgutachten benötigen:


    Sollten Sie des Weiteren ein Verkehrswertgutachten benötigen, um den aktuellen Wert Ihrer Immobilie individuell und rechtskonform zu ermitteln, bin ich als Bausachverständiger in Bubsheim und personenzertifizierter Gutachter für Immobilien in Bubsheim (DIN EN ISO/IEC 17024:2012) ebenso der richtige Ansprechpartner.



    Bauschadensgutachten in Bubsheim brauchen Erfahrung

    • Bausachverständiger und personenzertifizierter Gutachter für Immobilien DIN EN ISO/IEC 17024:2012
    • Zertifizierte Bauschadensgutachten für Privat- und Geschäftskunden
    • Kurzfristige Besichtigungstermine in Bubsheim
    • Echtes Wissen aus der Praxis als Handwerksmeister
    • Regionale Expertise in Bubsheim
    • Ihr kompetenter Berater auch für schwierige Konstellationen


    0175 / 67 84 442 Zum Kontaktformular