Ertragswertgutachten in Bubsheim
- Zertifizierte Ertragswertgutachten in Bubsheim
- Bausachverständiger und Schreinermeister mit 27 Jahren Erfahrung
- Wertermittlung im Ertragswertverfahren
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Ertragswertgutachten in Bubsheim - Was ist ein Ertragswertgutachten?
E in Ertragswertgutachten errechnet den Wert einer Immobilie in Bubsheim aus den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen bzw. zu erzielenden Mieteinnahmen. Es ist ein komplexes Verfahren, bei dem zur Berechnung die Parameter wie Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszinssatz), Mietertrag, Verwaltungskosten und Restnutzungsdauer einbezogen werden.
"Lage, Lage, Lage…. Vermietete Objekte und Geschäftsräume gewinnen oder verlieren an Renditewert je nach Lage in Bubsheim und viel weniger nach tatsächlicher Ausstattung bzw. Zustand, als man gemeinhin annimmt.
Als erfahrener Bausachverständiger bin ich ständig in Süddeutschland unterwegs und kenne mich in Bubsheim sehr gut."
Ihr Gerd Hirning
Wann benötigen Sie in Bubsheim ein Ertragswertgutachten?
Ein Ertragswertgutachten fordern Sie an, wenn der Wert einer Immobilie oder eines Flurstückes in Bubsheim über den Parameter „zu erwartenden Ertrag durch Miet- oder Pachteinnahmen“ berechnen und bewerten lassen müssen. In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie Ihr vermietetes Objekt oder Ihr Unternehmenskomplex in Bubsheim veräußern oder andersherum, ein solches kaufen möchten.
Sie benötigen ein Ertragswertgutachten ebenso für das Finanzamt, welches dieses aussagekräftige Gutachten als steuerliche Berechnungsgrundlage bevorzugt. Grundsätzlich finden steuerliche Festsetzungen und Berechnungen auf der Basis eines Ertragswertgutachtens statt. Denn hier werden die tatsächlich gezahlten Mieten zugrunde gelegt.
Für einen Investor sind die Zahlen eines fundierten Ertragswertgutachtens die Basis seiner Kaufentscheidung. Es geht also darum, die nachhaltig am Markt zu erzielenden Mieten einer Immobilie zu ermitteln und in ein objektives Verhältnis zum Kaufpreis zu setzen.
Für welche Objekte benötigt man ein Ertragswertgutachten in Bubsheim?
Wenn Sie in Bubsheim ein Mietobjekt (in der Regel ein Mehrfamilienhaus) veräußern möchten, wird der Investor ein Ertragswertgutachten erstellen.
Dasselbe gilt für alle gewerblich genutzten Immobilien. Hier geht es um Erträge, die die jeweilige Immobilie zukünftig erwirtschaften wird. Diese Erträge bestimmen den Wert der Immobilie, also letztlich den Kaufpreis.
Sonderimmobilien in Bubsheim, welche ein Ertragswertgutachten bei Veräußerung benötigen, sind beispielsweise:
- Altenheime und Betreutes Wohnen
- Hotels und Gaststätten
- Logistikgebäude
- Tankstellen
- Biogasanlagen
- Windräder
- Landwirtschaftliche Betriebe
Welche Parameter werden zur Berechnung herangezogen?
Neben der Lage in Bubsheim, die vor allem bei vermieteten Objekten große Relevanz besitzt, sind es folgende Parameter, die zur Berechnung herangezogen werden:
- Größe bzw. Fläche der gesamten Immobilie
- Bodenwert
- Bodenwertverzinsung
- Baulicher Zustand
- Instandhaltungszustand
- Kaltmiete
- Mietspiegel
- Mieteinnahmen
- Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BOG’s)
- Bewirtschaftungskosten
All diese Daten müssen akribisch eruiert und in einem speziellen Berechnungsverfahren miteinander verknüpft werden.
Ein Ertragswertgutachten lassen Sie am besten von einem Fachmann anfertigen, welcher auch die Gegebenheiten vor Ort in Bubsheim kennt.
Sollten Sie sich fragen, ob in Ihrem Falle ein Vergleichswertgutachten in Bubsheim oder ein Ertragswertgutachten in Bubsheim in Frage kommt, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Fragen und Beauftragung als Bausachverständiger in Bubsheim jederzeit zur Verfügung.
Wer fordert in Bubsheim ein Verkehrswertgutachten?
- Der Käufer, der hierdurch ein rechtssicheres Standing im Verkaufsprozess erhält.
- Der Verkäufer, der durch verlässliche Zahlen eine gute Entscheidung fällen kann.
- Indirekt das Finanzamt, das über ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten die korrekten Steuersätze errechnet.
- Gerichte, die Entscheidungen auf Basis beweisbarer und belastbarer Faktenlage fällen.
- Die Erbengemeinschaft, die eine rechtssichere und unparteiische Grundlage wünscht.
Ertragswertgutachten brauchen Erfahrung
- Bausachverständiger und personenzertifizierter Gutachter für Immobilien DIN EN ISO/IEC 17024:2012
- In ständiger Weiterbildung zum Thema Immobilienbewertungen und Bauschäden
- 27 Jahre lang Schreinermeister im eigenen Betrieb
- Viele Jahre in ganz Süddeutschland auch im Innenausbau tätig
- Ihr kompetenter Berater auch für schwierige Konstellationen