Zertifizierte Mietwertgutachten in Bubsheim
Gerd Hirning
Mobil: 0175 6784442
Immobiliengutachter und Bausachverständiger
Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012
Mietwertgutachten für Privat- und Geschäftskunden
Wohnraummiete versus Gewerbemiete
Echtes Praxiswissen als Handwerksmeister
Lokalexpertise in Bubsheim
Kurzfristige Besichtigungstermine
Mehr als 27 Jahre Erfahrung
Mietwertgutachten in Bubsheim - Was ist ein Mietwertgutachten?
E in Mietwertgutachten ist ein wichtiges Dokument für Vermieter wie Mieter, sobald kein Mietspiegel in Bubsheim vorliegt. In diesem Falle errechnet ein Immobiliensachverständiger in Bubsheim rechtssicher den realistisch zu erzielenden Mietpreis einer Immobilie in Bubsheim und erstellt ein Mietwertgutachten. Dies ist ein Dokument, welches als Beweis- bzw. Berechnungsgrundlage vorgelegt werden kann, wenn zwischen Mieter und Vermieter über die Höhe des Mietpreises oder bezüglich einer Erhöhung des Mietpreises in Bubsheim Uneinigkeit herrscht.
Auch im Falle einer Bewertung einer Immobilie in Bubsheim im Rahmen einer Renditeberechnung ist das Mietwertgutachten ein Dokument, das sowohl für Kapitalanleger wie auch Verkäufer das Maß zur Beurteilung des Kaufpreises der Immobilie in Bubsheim ist.
Warum benötigen Sie in Bubsheim ein Mietwertgutachten?
Gerade in kleineren Gemeinden liegt nicht immer ein Mietspiegel vor. Diesen benötigen Sie jedoch, um bei einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie in Bubsheim einen Mietpreis, also Ertrag der Immobilie, berechnen und ausweisen zu können. Durch das Mietwertgutachten wird also der Mietpreis errechnet, der
a) tatsächlich angesetzt und
b) durchgesetzt werden kann.
Wann benötigen Sie in Bubsheim ein Mietwertgutachten?
Situationen, die ein Mietwertgutachten in Bubsheim erforderlich machen sind:
- Durchsetzung einer Erhöhung der Miete.
- Streitigkeiten über die Höhe des Mietpreises.
- Es steht kein örtlicher Mietspiegel in Bubsheim zur Verfügung, um einen ortsüblichen Mietpreis zu berechnen.
- Nutzwertermittlung im Rahmen einer Scheidung (objektiver plus angemessener Wohnwert).
- Errechnung des Rohertragswertes einer Immobilie in Bubsheim im Falle einer Veräußerung der Immobilie.
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines professionellen Mietwertgutachtens in Bubsheim benötigt?
Zur Erstellung eines Mietwertgutachtens wird ein umfassender Einblick in zugehörige Dokumente genommen. Denn nur so können fachlich stimmige und rechtlich einwandfreie Gutachten für Immobilien in Bubsheim erstellt werden. Die zur Berechnung relevanten Daten entnimmt der Gutachter aus folgenden Unterlagen:
- Grundriss
- Flurkarte
- Größe der Wohn- bzw. Nutzfläche in Bubsheim
- Objektgröße
- Ausstattung und Zustand
- Ggf. Modernisierungszeitraum
- So vorhanden: Mängelliste von Baumängeln und Bauschadensgutachten der Immobilie in Bubsheim
- Wohnflächenberechnung der Immobilie in Bubsheim
- Kopie des gültigen Mietvertrages und eventueller Nachträge
- Datum letzter Mietanpassung
- Aktueller Stadtplan
Wohnraummiete versus Gewerbemiete
Grundsätzlich muss bei einer Vermietung in Bubsheim klar definiert werden, ob es sich um eine Wohnraummiete oder Gewerbemiete handelt. Beides kann nicht im gleichen Mietverhältnis Platz finden.
So bezieht sich ein Mietwertgutachten in Bubsheim auf den jeweils deklarierten Mietvertrag.
Ein Beispiel zur Gewerberaummiete in Bubsheim
Wohnt ein Unternehmer in Bubsheim im gleichen Mietraum, in welchem er sein Unternehmen betreibt, gilt dieser Mietraum in Bubsheim nach wie vor als Gewerbemietraum, sofern er aus diesem den maßgeblichen Teil seiner Einkünfte erzielt. Es entscheidet letztlich nicht die tatsächliche Nutzung. Es entscheidet die Höhe der ertragswirtschaftlichen Nutzung des Mietraumes in Bubsheim.
Daher bleibt im Umkehrschluss ein Wohnraummietverhältnis in Bubsheim als solches bestehen, wenn der Mieter in einem Zimmer seiner Mietwohnung in Bubsheim zum Beispiel nebenbei einen Onlinehandel betreibt, sofern dieser nicht den maßgeblichen Teil seiner Einkünfte darstellt.
Es ist also wichtig, genau zu definieren, ob es sich in Bubsheim um eine Wohnraummiete oder eine Gewerberaummiete handelt. Um bei fehlendem Mietspiegel in Bubsheim rechtssicher auftreten zu können, benötigen Sie als Vermieter ein Mietwertgutachten von einem zertifizierten Immobiliengutachter in Bubsheim.
Sofern Sie ein Mietwertgutachten für Ihre Immobilie in Bubsheim benötigen, rufen Sie mich an.
Ich bin als langjähriger Kenner des D-A-CH-Raumes für Sie unterwegs in in Bubsheim
- Bausachverständiger und personenzertifizierter Gutachter für Immobilien DIN EN ISO/IEC 17024:2012
- Zertifizierte Mietwertgutachten für Privat- und Geschäftskunden
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