Zertifizierte Mietwertgutachten in Rheinland-Pfalz
Gerd Hirning

Mobil: 0175 6784442


Immobiliengutachter und Bausachverständiger
Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012
Mietwertgutachten für Privat- und Geschäftskunden
Wohnraummiete versus Gewerbemiete
Echtes Praxiswissen als Handwerksmeister
Lokalexpertise in Rheinland-Pfalz
Kurzfristige Besichtigungstermine
Mehr als 27 Jahre Erfahrung


    Mietwertgutachten in Rheinland-Pfalz - Was ist ein Mietwertgutachten?


    E in Mietwertgutachten ist ein wichtiges Dokument für Vermieter wie Mieter, sobald kein Mietspiegel in Rheinland-Pfalz vorliegt. In diesem Falle errechnet ein Immobiliensachverständiger in Rheinland-Pfalz rechtssicher den realistisch zu erzielenden Mietpreis einer Immobilie in Rheinland-Pfalz und erstellt ein Mietwertgutachten. Dies ist ein Dokument, welches als Beweis- bzw. Berechnungsgrundlage vorgelegt werden kann, wenn zwischen Mieter und Vermieter über die Höhe des Mietpreises oder bezüglich einer Erhöhung des Mietpreises in Rheinland-Pfalz Uneinigkeit herrscht.

    Auch im Falle einer Bewertung einer Immobilie in Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Renditeberechnung ist das Mietwertgutachten ein Dokument, das sowohl für Kapitalanleger wie auch Verkäufer das Maß zur Beurteilung des Kaufpreises der Immobilie in Rheinland-Pfalz ist.


    Warum benötigen Sie in Rheinland-Pfalz ein Mietwertgutachten?


    Gerade in kleineren Gemeinden liegt nicht immer ein Mietspiegel vor. Diesen benötigen Sie jedoch, um bei einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie in Rheinland-Pfalz einen Mietpreis, also Ertrag der Immobilie, berechnen und ausweisen zu können. Durch das Mietwertgutachten wird also der Mietpreis errechnet, der

    a) tatsächlich angesetzt und
    b) durchgesetzt werden kann.


    Wann benötigen Sie in Rheinland-Pfalz ein Mietwertgutachten?


    Situationen, die ein Mietwertgutachten in Rheinland-Pfalz erforderlich machen sind:

    • Durchsetzung einer Erhöhung der Miete.
    • Streitigkeiten über die Höhe des Mietpreises.
    • Es steht kein örtlicher Mietspiegel in Rheinland-Pfalz zur Verfügung, um einen ortsüblichen Mietpreis zu berechnen.
    • Nutzwertermittlung im Rahmen einer Scheidung (objektiver plus angemessener Wohnwert).
    • Errechnung des Rohertragswertes einer Immobilie in Rheinland-Pfalz im Falle einer Veräußerung der Immobilie.


    Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines professionellen Mietwertgutachtens in Rheinland-Pfalz benötigt?


    Zur Erstellung eines Mietwertgutachtens wird ein umfassender Einblick in zugehörige Dokumente genommen. Denn nur so können fachlich stimmige und rechtlich einwandfreie Gutachten für Immobilien in Rheinland-Pfalz erstellt werden. Die zur Berechnung relevanten Daten entnimmt der Gutachter aus folgenden Unterlagen:

    • Grundriss
    • Flurkarte
    • Größe der Wohn- bzw. Nutzfläche in Rheinland-Pfalz
    • Objektgröße
    • Ausstattung und Zustand
    • Ggf. Modernisierungszeitraum
    • So vorhanden: Mängelliste von Baumängeln und Bauschadensgutachten der Immobilie in Rheinland-Pfalz
    • Wohnflächenberechnung der Immobilie in Rheinland-Pfalz
    • Kopie des gültigen Mietvertrages und eventueller Nachträge
    • Datum letzter Mietanpassung
    • Aktueller Stadtplan

    Wohnraummiete versus Gewerbemiete

    Grundsätzlich muss bei einer Vermietung in Rheinland-Pfalz klar definiert werden, ob es sich um eine Wohnraummiete oder Gewerbemiete handelt. Beides kann nicht im gleichen Mietverhältnis Platz finden.

    So bezieht sich ein Mietwertgutachten in Rheinland-Pfalz auf den jeweils deklarierten Mietvertrag.


    Ein Beispiel zur Gewerberaummiete in Rheinland-Pfalz

    Wohnt ein Unternehmer in Rheinland-Pfalz im gleichen Mietraum, in welchem er sein Unternehmen betreibt, gilt dieser Mietraum in Rheinland-Pfalz nach wie vor als Gewerbemietraum, sofern er aus diesem den maßgeblichen Teil seiner Einkünfte erzielt. Es entscheidet letztlich nicht die tatsächliche Nutzung. Es entscheidet die Höhe der ertragswirtschaftlichen Nutzung des Mietraumes in Rheinland-Pfalz.

    Daher bleibt im Umkehrschluss ein Wohnraummietverhältnis in Rheinland-Pfalz als solches bestehen, wenn der Mieter in einem Zimmer seiner Mietwohnung in Rheinland-Pfalz zum Beispiel nebenbei einen Onlinehandel betreibt, sofern dieser nicht den maßgeblichen Teil seiner Einkünfte darstellt.

    Es ist also wichtig, genau zu definieren, ob es sich in Rheinland-Pfalz um eine Wohnraummiete oder eine Gewerberaummiete handelt. Um bei fehlendem Mietspiegel in Rheinland-Pfalz rechtssicher auftreten zu können, benötigen Sie als Vermieter ein Mietwertgutachten von einem zertifizierten Immobiliengutachter in Rheinland-Pfalz.


    Sofern Sie ein Mietwertgutachten für Ihre Immobilie in Rheinland-Pfalz benötigen, rufen Sie mich an.

    Ich bin als langjähriger Kenner des D-A-CH-Raumes für Sie unterwegs in in Rheinland-Pfalz

    • Bausachverständiger und personenzertifizierter Gutachter für Immobilien DIN EN ISO/IEC 17024:2012
    • Zertifizierte Mietwertgutachten für Privat- und Geschäftskunden
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