Verkehrswertgutachten in Neuhemsbach


  • Zertifizierte Verkehrswertgutachten in Neuhemsbach
  • Bausachverständiger und Schreinermeister mit 27 Jahren Erfahrung
  • Wertermittlung durch das Verkehrswertverfahren
  • Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie in Neuhemsbach
  • Kurzfristige Begehung in Neuhemsbach


Angebot für Ihr Verkehrswertgutachten in Neuhemsbach

    Verkehrswertgutachten in Neuhemsbach


    V erkehrswertgutachten, Definition nach § 194 des Baugesetzbuches: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."


    Wann benötigen Sie in Neuhemsbach ein Verkehrswertgutachten?


    Ein Verkehrswertgutachten wird notwendig, wenn Sie eine exakte und rechtssichere Einschätzung Ihrer Immobilie in Neuhemsbach benötigen. Das ist der Fall, wenn Sie dem Finanzamt Zahlen vorlegen müssen, wenn es sich um eine Erbschaft handelt oder Sie wirtschaftliche Verhältnisse bei einem Gericht klären müssen. Des Weiteren benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten in Neuhemsbach zur Bilanzierung gemäß dem HGB.


    Wann könnte dies der Fall sein?


    In einer Immobilie ist viel Geld gebunden. Die Höhe dieses Geldwertes muss vor einer Veräußerung, zum Beispiel bei Erbschaftsfragen oder einer Scheidung, exakt und rechtssicher bestimmt werden. In der Regel haben mindestens zwei Parteien, bei Erbschaftsfragen sogar mehrere, berechtigtes bzw. zwingendes Interesse, den exakten Marktwert in Neuhemsbach zu erfahren.

    Des Weiteren kommen in vielen Fällen auch Gerichte und Ämter als Entscheidungsträger ins Spiel.

    Obwohl ich Verkehrswertgutachten i.S. des § 194 BauGB ebenso für eine klassische Immobilienveräußerung erstelle, steht die Mehrzahl meiner Auftraggeber vor der Klärung weitreichender Entscheidungen wie sie bei einer Scheidung, bei der Klärung von Erbschaftswerten oder bei einer Schenkung anstehen. Hier sind rechtsgültige Verkehrswertgutachten unabdingbar.

    Als Gewerbetreibender in Neuhemsbach sind Sie bei mir ebenfalls richtig. Die Einschätzung von Gewerbeimmobilien ist ein spezielles Gebiet. Hier ist neben gutem Fachwissen die Fähigkeit gefragt, unternehmerisches Denken und Handeln verstehen zu können.

    Nach 25 Jahren als Schreinermeister für Innenausbau im eigenen Betrieb, kann ich Gewerbeimmobilien in Neuhemsbach als personenzertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 umfassend einschätzen und rechtssicher nach § 194 i.S. des BauGB bewerten.


    Zusammengefasst werden in folgenden Situationen in Neuhemsbach Verkehrswertgutachten unabdingbar:


    • Bei Scheidung, Schenkung oder einem anstehenden Erbe, wenn Vermögensfragen aber auch steuerliche Bewertungen rechtssicher geklärt werden müssen.
    • Sobald Gerichte bei einer Veräußerung involviert sind; zum Beispiel ein Nachlass- und Betreuungsgericht.
    • Bei Zwangsversteigerungen.
    • Wenn Privat- oder Betriebsvermögen in Neuhemsbach an Dritte übertragen werden soll.
    • Bei Klärungsbedarf von Vermögenswerten vor dem Finanzamt in Neuhemsbach.

    Wer fordert in Neuhemsbach ein Verkehrswertgutachten?

    • Der Käufer, der hierdurch ein rechtssicheres Standing im Verkaufsprozess erhält.
    • Der Verkäufer, der durch verlässliche Zahlen eine gute Entscheidung fällen kann.
    • Indirekt das Finanzamt, das über ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten die korrekten Steuersätze errechnet.
    • Gerichte, die Entscheidungen auf Basis beweisbarer und belastbarer Faktenlage fällen.
    • Die Erbengemeinschaft, die eine rechtssichere und unparteiische Grundlage wünscht.