Erbbaurecht Gutachten
von Gerd Hirning

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Erbbaurecht Gutachten vom Immobilien-Experten
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    Erbbaurecht - Eine umfassende Erläuterung in verständlichen Worten


    Erbbaurecht ist ein besonderes Nutzungsrecht an einem Grundstück, bei dem der Erbbauberechtigte das Recht erhält, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Das Erbbaurecht wird in einem Grundstücksvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer (Verpächter) und dem Erbbauberechtigten (Erbbauberechtigter) vereinbart.


    Die rechtliche Grundlage


    Das Erbbaurecht ist in Deutschland im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt. Dieses Gesetz legt die genauen Bestimmungen und Rechte für das Erbbaurecht fest. Es regelt unter anderem die Dauer des Erbbaurechts, die Möglichkeit der Verlängerung, den Verkauf des Erbbaurechts und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.


    Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten


    Der Erbbauberechtigte hat verschiedene Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht:

    • Bau und Nutzung: Der Erbbauberechtigte hat das Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Dies kann beispielsweise ein Wohnhaus, ein Gewerbegebäude oder eine Infrastruktureinrichtung sein.
    • Erbbaurechtszins: Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, an den Verpächter einen jährlichen Erbbaurechtszins zu zahlen. Dieser Zins wird vertraglich festgelegt und ist eine finanzielle Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks.
    • Instandhaltung und Instandsetzung: Der Erbbauberechtigte ist für die Instandhaltung und Instandsetzung des Bauwerks verantwortlich. Er trägt die Kosten für Reparaturen und Renovierungen.
    • Verkauf und Vererbung: Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das Erbbaurecht zu verkaufen oder zu vererben. Dabei ist zu beachten, dass das Erbbaurecht mit dem Bauwerk verbunden ist und somit der Käufer oder Erbe die Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten übernimmt.

    Rechte und Pflichten des Verpächters


    Auch der Verpächter hat bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht:

    • Erbbaurechtszins: Der Verpächter hat das Recht, vom Erbbauberechtigten einen jährlichen Erbbaurechtszins zu verlangen. Dieser Zins ist eine finanzielle Vergütung für die Nutzung des Grundstücks.
    • Kontrolle des Bauwerks: Der Verpächter hat das Recht, das Bauwerk regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß instandgehalten wird.
    • Verkauf des Grundstücks: Der Verpächter kann das Grundstück verkaufen, wobei das Erbbaurecht auf den Käufer übergeht. Dabei hat der Erbbauberechtigte ein Vorkaufsrecht, um das Erbbaurecht zu den gleichen Bedingungen zu erwerben.

    Laufzeit und Verlängerung des Erbbaurechts


    Das Erbbaurecht wird für eine bestimmte Laufzeit vereinbart, die im Erbbaurechtsvertrag festgelegt wird. Die Laufzeit kann je nach Vereinbarung mehrere Jahrzehnte betragen. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Erbbaurecht verlängert werden, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist und beide Parteien zustimmen.


    Beendigung des Erbbaurechts


    Das Erbbaurecht kann auf verschiedene Arten beendet werden, darunter:

    • Ablauf der Laufzeit: Wenn die vereinbarte Laufzeit des Erbbaurechts abgelaufen ist und keine Verlängerung vereinbart wurde, endet das Erbbaurecht automatisch.
    • Kündigung: In bestimmten Fällen kann der Verpächter das Erbbaurecht aus wichtigem Grund kündigen, beispielsweise bei schweren Vertragsverletzungen durch den Erbbauberechtigten.
    • Aufhebungsvertrag: Der Erbbauberechtigte und der Verpächter können das Erbbaurecht durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beenden.

    Zusammenfassung


    Erbbaurecht ist ein besonderes Nutzungsrecht an einem Grundstück, das dem Erbbauberechtigten das Recht gibt, ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird in einem Grundstücksvertrag zwischen dem Verpächter und dem Erbbauberechtigten vereinbart. Das Erbbaurecht hat Rechte und Pflichten für beide Parteien und wird für eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Es kann verlängert, verkauft oder vererbt werden. Das Erbbaurecht endet durch Ablauf der Laufzeit, Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Eine genaue Kenntnis des Erbbaurechts ist wichtig, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu verstehen.


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