Zertifizierte Ertragswertgutachten
von Gerd Hirning
Mobil: 0175 6784442
Ertragswertgutachten vom Immobilien-Experten
Erstellt von Inhaber Gerd Hirning persönlich
Kurzfristige Besichtigungstermine
Mehr als 27 Jahre Erfahrung
Erstberatung kostenfrei
Was ist ein Ertragswertgutachten?
Ein Ertragswertgutachten errechnet den Wert einer Immobilie aus den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen bzw. zu erzielenden Mieteinnahmen. Es ist ein komplexes Verfahren, bei dem zur Berechnung die Parameter wie Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszinssatz), Mietertrag, Verwaltungskosten und Restnutzungsdauer einbezogen werden.
"Lage, Lage, Lage…. Vermietete Objekte und Geschäftsräume gewinnen oder verlieren an Renditewert je nach Lage und viel weniger nach tatsächlicher Ausstattung bzw. Zustand, als man gemeinhin annimmt.
Als erfahrener Bausachverständiger bin ich ständig in Süddeutschland unterwegs und kenne die Ballungsräume Stuttgart und München wie auch den Bodensee, das Rhein-Neckargebiet sowie die Schweiz sehr gut."
Ihr Gerd Hirning
Wann benötigen Sie ein Ertragswertgutachten?
Ein Ertragswertgutachten fordern Sie an, wenn der Wert einer Immobilie oder eines Flurstückes über den Parameter „zu erwartenden Ertrag durch Miet- oder Pachteinnahmen“ berechnen und bewerten lassen müssen. In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie Ihr vermietetes Objekt oder Ihr Unternehmenskomplex veräußern oder andersherum, ein solches kaufen möchten.
Sie benötigen ein Ertragswertgutachten ebenso für das Finanzamt, welches dieses aussagekräftige Gutachten als steuerliche Berechnungsgrundlage bevorzugt. Grundsätzlich finden steuerliche Festsetzungen und Berechnungen auf der Basis eines Ertragswertgutachtens statt. Denn hier werden die tatsächlich gezahlten Mieten zugrunde gelegt.
Für einen Investor sind die Zahlen eines fundierten Ertragswertgutachtens die Basis seiner Kaufentscheidung. Es geht also darum, die nachhaltig am Markt zu erzielenden Mieten einer Immobilie zu ermitteln und in ein objektives Verhältnis zum Kaufpreis zu setzen.
Für welche Objekte benötigt man ein Ertragswertgutachten?
Wenn Sie ein Mietobjekt (in der Regel ein Mehrfamilienhaus) veräußern möchten, wird der Investor ein Ertragswertgutachten erstellen.
Dasselbe gilt für alle gewerblich genutzten Immobilien. Hier geht es um Erträge, die die jeweilige Immobilie zukünftig erwirtschaften wird. Diese Erträge bestimmen den Wert der Immobilie, also letztlich den Kaufpreis.
Sonderimmobilien, welche ein Ertragswertgutachten bei Veräußerung benötigen, sind beispielsweise:
- Altenheime und Betreutes Wohnen
- Hotels und Gaststätten
- Logistikgebäude
- Tankstellen
- Biogasanlagen
- Windräder
- Landwirtschaftliche Betriebe
Welche Parameter werden zur Berechnung herangezogen?
Neben der Lage, die vor allem bei vermieteten Objekten große Relevanz besitzt, sind es folgende Parameter, die zur Berechnung herangezogen werden:
- Größe bzw. Fläche der gesamten Immobilie
- Bodenwert
- Bodenwertverzinsung
- Baulicher Zustand
- Instandhaltungszustand
- Kaltmiete
- Mietspiegel
- Mieteinnahmen
- Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BOG’s)
- Bewirtschaftungskosten
All diese Daten müssen akribisch eruiert und in einem speziellen Berechnungsverfahren miteinander verknüpft werden.
Ein Ertragswertgutachten lassen Sie am besten von einem Fachmann anfertigen, welcher auch die Gegebenheiten vor Ort kennt.
Sollten Sie sich fragen, ob in Ihrem Falle ein Vergleichswertgutachten oder ein Ertragswertgutachten in Frage kommt, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Fragen und Beauftragung jederzeit zur Verfügung.
Wer fordert ein Ertragswertgutachten an?
- Der Käufer, der hierdurch ein rechtssicheres Standing im Verkaufsprozess erhält.
- Der Verkäufer, der durch verlässliche Zahlen eine gute Entscheidung fällen kann.
- Indirekt das Finanzamt, das über ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten die korrekten Steuersätze errechnet.
- Gerichte, die Entscheidungen auf Basis beweisbarer und belastbarer Faktenlage fällen.
- Die Erbengemeinschaft, die eine rechtssichere und unparteiische Grundlage wünscht.
Ertragswertgutachten brauchen Erfahrung
- Experte für Ertragswertgutachten
- Echtes Praxiswissen als Handwerksmeister
- Mitglied der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft
- Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien
- Kompetenter Ansprechpartner auch für schwierige Konstellationen
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