Der Unterschied zwischen Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren bei Immobilien
Kostenlose Erstberatung vom Autor Gerd Hirning: 0175 6784442
Experte für Sachwert- und Ertragswertverfahren
Kontakt zum Inhaber Gerd Hirning persönlich
Kurzfristige Besichtigungstermine
Mehr als 27 Jahre Erfahrung
Erstberatung kostenfrei
Die Bewertung von Immobilien
Bei der Bewertung von Immobilien gibt es verschiedene Verfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Zwei gängige Verfahren sind das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Beide Verfahren haben unterschiedliche Ansätze und werden je nach Art der Immobilie und den vorhandenen Informationen angewendet.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren konzentriert sich auf den Substanzwert einer Immobilie. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert einer Immobilie durch die Summe der Herstellungskosten aller baulichen Bestandteile und der Wert des Grundstücks bestimmt wird. Bei diesem Verfahren werden Faktoren wie Bauqualität, Größe, Ausstattung und Zustand der Immobilie berücksichtigt. Es eignet sich besonders gut für selbstgenutzte Immobilien und Objekte, bei denen keine oder nur begrenzte Mieteinnahmen erzielt werden.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren hingegen fokussiert sich auf den Ertragswert einer Immobilie. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert einer Immobilie durch die erzielbaren Erträge bestimmt wird. Hierbei werden die Mieteinnahmen und mögliche weitere Einnahmen, wie z.B. aus Nebenkosten, berücksichtigt. Das Verfahren wird vor allem bei vermieteten Immobilien angewendet, bei denen die zu erwartenden Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Es berücksichtigt zudem den Kapitalisierungszinssatz, der die Renditeerwartungen der Investoren widerspiegelt.
Unterschiede zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren liegt in der Herangehensweise an die Immobilienbewertung. Während das Sachwertverfahren den reinen Substanzwert der Immobilie betrachtet, legt das Ertragswertverfahren den Fokus auf die erzielbaren Erträge.
Das Sachwertverfahren eignet sich besonders gut für selbstgenutzte Immobilien, bei denen der Wert durch die Qualität und den Zustand der Immobilie bestimmt wird. Das Ertragswertverfahren hingegen wird bei vermieteten Immobilien angewendet, da es den Wert basierend auf den zu erwartenden Mieteinnahmen ermittelt.
Substanzwert vs. erzielbare Erträge
Das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren sind zwei unterschiedliche Ansätze zur Bewertung von Immobilien. Während das Sachwertverfahren den Substanzwert der Immobilie betrachtet, fokussiert sich das Ertragswertverfahren auf die erzielbaren Erträge. Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art der Immobilie und dem Zweck der Bewertung ab. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, beide Verfahren zu kombinieren, um ein umfassendes Bild des Immobilienwerts zu erhalten.
Immobilienbewertungen brauchen Erfahrung
- Experte für Sachwert- und Ertragswertverfahren
- Echtes Praxiswissen als Handwerksmeister
- Mitglied der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft
- Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien
- Kompetenter Ansprechpartner auch für schwierige Konstellationen
- Sie erreichen Inhaber Gerd Hirning direkt persönlich
- Kostenfreie Erstberatung